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Schädlingsbekämpfung in Nittenau - Bachbügl.
Unsere Dienstleistungen stellen wir Ihnen selbstverständlich auch in Schwandorf, Amberg, Regensburg, Weiden i.d. Oberpfalz und weiteren Landkreisen zur Verfügung.
Seit 1969 führen wir Schädlingsbekämpfung im Bereich des Gesundheits- und Vorratsschutzes sowie Desinfektionsmaßnahmen durch.
Damit ist unsere Arbeit nachvollziehbar und überschaubar.
Auf Ihren Wunsch hin schicken wir gerne Referenzlisten zu.
Unsere Leistungen für Sie:
Rufen Sie uns an, wir helfen schnell und diskret.
Telefon: 09436-8560 oder 0170-2718923
Unser Service für Sie:
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Hygieneschädlinge
Hierunter sind insbesondere alle Blutsauger zu verstehen. Ferner rechnet man die Schädlinge dazu, die durch Stiche, Bisse usw. den Menschen Schmerzen zufügen.
Hygieneschädlinge sind auch diejenigen, die durch verschiedenartige Kontakte Krankheitserreger auf Mensch und Tier übertragen, also Vektoreneigenschaften besitzen, oder deren Ausscheidungen (z.B. bei Schaben) Allergene enthalten, die beim Menschen Allergien hervorrufen können.
Hygiene- bzw. Gesundheitsschädlinge können auch über den Weg der Lebensmittelkontamination zu Krankheiten beim Menschen führen. Bei der Einteilung in Schädlingsgruppen kann es auch zu Überschneidungen kommen.
So kann der glänzend-schwarze Getreideschimmelkäfer zu den Materialschädlingen gerechnet werden, da die Käfer und besonders die Larven sich in Isoliermaterialien einbohren und diese zerstören.
Andererseits können die Käfer auch als Hygieneschädlinge bezeichnet werden, da sie eine Reihe von Krankheitserregern verbreiten können. Schädlinge an Haustieren wurden nur insoweit berücksichtigt, als die Bekämpfung nicht nur am Tier erfolgt, sondern auch in der Umgebung der Tiere, z.B. in Stallungen.
Materialschädlinge
Hierunter verstehen wir vornehmlich Insekten, die Materialien pflanzlicher oder tierischer Herkunft schädigen können.
Nicht aufgeführt sind hier jedoch Insekten, die in den Bereich des Holzschutzes fallen.
Materialschädlinge befallen häufig hochwertige Güter wie Pelze, Teppiche, Wollwaren, Bücher etc. Selbst bei zahlenmäßig geringem Befall können erhebliche Verluste festgestellt werden, z.B. durch die Kleidermotte, den Pelzkäfer und den Teppichkäfer.
In Wohnungen werden diese Schädlinge oft erst zu spät erkannt. Dies gilt ebenso für die Bedeutung der Schadwirkung.
Vorratsschädlinge
So bezeichnet man Tierarten, die Nahrungs- und Genussmittel sowie Futtermittel nach der Ernte, beim Transport und während der Lagerung befallen.
Sie spielen nicht nur in den Getreidespeichern, Silos und Lagerräumen eine erheblich schädigende Rolle, sondern auch bei der Vorratshaltung im Haushalt. Wenn diese Güter oft über längere Zeit bevorratet werden, kommt es häufig zu einer Massenvermehrung von Vorratsschädlingen.
Sie verursachen nicht nur durch Fraß erheblichen Schaden. Stark befallene Nahrungs- und Genußmittel sind schon aus hygienischen Gründen oft für den Verzehr durch den Menschen nicht mehr geeignet.
In den wenigen Fällen müssen diese Vorräte daher vernichtet werden. Einige Staaten haben für die in der Qualität verminderten Nahrungsmittel bestimmte Verwendungs-Vorschriften bzw. -Verbote erlassen. Gegen die Einschleppung bestimmter Vorratsschädlinge bestehen in vielen Ländern scharfe Quarantänebestimmungen.
Die Bekämpfung muss möglichst vor der Einlagerung in noch leeren und zuvor gereinigten Vorratsräumen durchgeführt werden.
In leeren Räumen kann man Vorratsschädlinge besser bekämpfen. Man verhindert so in den meisten Fällen, dass neu eingelagerte Vorräte überhaupt befallen werden.
Lästlinge
Darunter versteht man alle Tierarten, die in den meisten Fällen lediglich als lästig empfunden werden.
Es ist nicht auszuschließen, dass gelegentlich der eine oder andere Lästling auch als Hygiene- oder Vorratsschädling gewisse Bedeutung erlangen kann. So kann z.B. schon ein einzelnes zirpendes Heimchen zu einer erheblichen Ruhestörung führen und damit das menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen.
Andere hier als Lästlinge aufgeführte Schädlinge, wie z.B. Ameisen, können auch Lebensmittelvorräte befallen und diese für den menschlichen Genuss unbrauchbar machen.
Harald Biersack:
• IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer
• Beauftragter für Lebensmittelhygiene gem. §4 (2) Lebensmittelhygieneverordnung und DIN 10514
• Sachkunde für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
• Sachkunde für Gesundheits- und Vorratsschutz
• Belehrungen des Arbeitgebers nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
Alois Biersack:
• IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer
• Staatlich geprüfter Desinfektor
• Sachkunde für Raumdesinfektion mit Formaldehyd gemäß §25 Abs. 4 GefStoffV i. V. TRGS 522
• Sachkunde gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
• Belehrungen des Arbeitgebers nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
Lutz Wieden:
• IHK-geprüfter Schädlingsbekämpfer
• Staatlich geprüfter Desinfektor
• Sachkunde für die Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
• Eingeschr. Sachkunde für Biozide nach §5 der Chemikalien-Verbotsverordnung
• Belehrungen des Arbeitgebers nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz
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Biersack GmbH Schädlingsbekämpfung
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Harald Biersack
Bachbügl 4
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Tel.: 09436-8560
Fax: 09436-2891
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Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE wird nachgetragen
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